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Angaben zum Anbieter und zur Verantwortlichkeit für den Internetauftritt der Gemeinde Habach.

Vertretungsberechtigung

Die Gemeinde Habach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Steffen Wiedemann.

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Zuständige Stelle

Aufsichtsbehörde

Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i.OB

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Steffen Wiedemann
Erster Bürgermeister der Gemeinde Habach
Hofmark 1
82392 Habach

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