Zugang für alle
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Habach möchte ihre digitalen Informationen und Dienstleistungen für alle Menschen möglichst selbstständig und ohne Einschränkungen zugänglich machen.
Erstellt am 20. Oktober 2025 · aktualisiert im September 2026
01
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für den Internetauftritt der Gemeinde Habach unter:
Sie umfasst die von der Gemeinde bereitgestellten Webseiten und digitalen Inhalte. Für verlinkte Angebote anderer Anbieter gelten deren eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit.
02
Rechtsgrundlage
Grundlage sind die Richtlinie (EU) 2016/2102, das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die technischen Anforderungen orientieren sich insbesondere an den harmonisierten europäischen Vorgaben für barrierefreie Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen.
Aktueller Stand
Teilweise mit den Anforderungen vereinbar
Im Zuge der vollständigen Neugestaltung werden Aufbau, Kontraste, Bedienbarkeit, Alternativtexte und mobile Darstellung schrittweise verbessert. Einzelne ältere Inhalte und Dokumente erfüllen die Anforderungen noch nicht vollständig.
Die Bewertung beruht auf einer internen Prüfung sowie unterstützenden automatisierten Tests. Da die Website derzeit umfassend überarbeitet wird, werden die Prüfung und diese Erklärung nach Abschluss wesentlicher Änderungen erneut aktualisiert.
Noch bestehende Einschränkungen
Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Unterstützende Funktionen
Barrierefreie Bedienung mit Eye-Able
Auf unserer Website steht Ihnen die Assistenzsoftware Eye-Able zur Verfügung. Das Bedienfeld lässt sich über das Barrierefreiheitssymbol am Bildschirmrand öffnen.
Eye-Able bietet unter anderem folgende Möglichkeiten:
- Schrift und Seiteninhalte vergrößern
- Kontraste und Farbdarstellung anpassen
- eine besser lesbare Schriftart auswählen
- Animationen und visuelle Effekte reduzieren
- Inhalte mithilfe der Vorlesefunktion erfassen
- weitere individuelle Darstellungsoptionen einstellen
Eye-Able erleichtert die Nutzung der Website. Unabhängig davon verbessert die Gemeinde Habach fortlaufend die Seitenstruktur, Alternativtexte, Kontraste, Tastaturbedienung und bereitgestellten Dokumente.
Laufende Verbesserung
Unsere nächsten Schritte
- Neue Seiten erhalten eine klare Überschriften- und Inhaltsstruktur.
- Mobile Darstellung und Tastaturbedienung werden fortlaufend geprüft.
- Alternativtexte für Bilder werden ergänzt und verbessert.
- Kontraste und Fokusmarkierungen werden kontrolliert.
- Neue Dokumente sollen möglichst barrierearm bereitgestellt werden.
- Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern werden geprüft und nach Möglichkeit zeitnah umgesetzt.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen?
Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite oder bei welchem Inhalt das Problem auftritt. Hilfreich sind die Internetadresse der betroffenen Seite sowie eine kurze Beschreibung der Barriere. Wir prüfen Ihren Hinweis und bemühen uns um eine geeignete Lösung.
Hofmark 1
82392 Habach
Telefon: 08847 1327
E-Mail: gemeinde@habach.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldung nicht beantwortet wird
Wenn Sie der Auffassung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich zunächst an die Gemeinde Habach wenden. Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle wenden.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: Informationen und Antrag zur Durchsetzung