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Erklärung zur Barrierefreiheit – Gemeinde Habach

Stand der Erklärung: 20. Oktober 2025

Allgemeines

Die Gemeinde Habach ist bemüht, ihre Website
https://www.habach.de
barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Habach.

Rechtsgrundlage

Grundlage dieser Erklärung sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie die einschlägigen
landesrechtlichen Bestimmungen (z. B. BayBITV).

Stand der Vereinbarkeit

Die Website habach.de ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nachfolgend sind identifizierte Mängel und laufende Maßnahmen aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Bilder: Teilweise fehlen Alternativtexte oder sind nicht ausreichend aussagekräftig.
  • Kontraste: Einige Text-/Hintergrund-Farbkombinationen erfüllen noch nicht durchgängig die Kontrastanforderungen.
  • Tastaturbedienung: Nicht alle interaktiven Elemente sind in allen Bereichen vollständig per Tastatur zugänglich.
  • Dokumente (PDF): Ältere PDF-Dateien sind nicht durchgängig barrierefrei (z. B. fehlende Tags, OCR-Erkennung).
  • Leichte Sprache / Gebärdensprache: Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache sind derzeit in Vorbereitung.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2025 erstellt.
Die Bewertung erfolgte durch eine interne Prüfung und automatisierte Tests (z. B. WAVE).
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig und passen sie bei Änderungen der Website an.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel oder Barrieren auffallen, informieren Sie uns bitte.
Wir prüfen Ihre Hinweise und versuchen, die Probleme schnellstmöglich zu beheben.

Gemeinde Habach
Hofmark 1
82392 Habach
Telefon: 08847 / 1327
E-Mail: gemeinde@habach.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet,
prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag der betroffenen Person,
ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen
an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Hinweis

Diese Erklärung orientiert sich an Mustertexten des Freistaats Bayern und kann von der Gemeinde Habach übernommen
und bei Bedarf angepasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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KONTAKT

Gemeinde Habach
Hofmark 1
82392 Habach
Telefon: 08847-1327
Fax: 08847-699380
E-Mail: gemeinde@habach.bayern.de

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